Allgemeine Hinweise zu meinen Reisen
Die Anmeldung wird mit Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich.
Für alle Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen.
Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, erfolgt die Absage bis spätestens 30 Tage vor Abreise.
Kosten entstehen in diesem Fall nicht und die Anzahlung wird ohne Abzüge erstattet.
Rücktritt durch den Reiseteilnehmer:
Bei Rücktritt oder Widerruf der Anmeldung hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn 3 % des Reisepreises bzw. die
Tatsächlich anfallenden Kosten.
Ab dem 29 Tag vor Beginn der Reise, die Tatsächlich anfallenden Kosten, mindestens aber 3 % des Reisepreise.
Bezahlung:
Unmittelbar nach Eingang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15 % des in der Reisebestätigung genannten Preises an den Veranstalter zu überweisen.
Der Restbetrag ist 6 Wochen, bei Schiffsreisen 8 Wochen, vor Reisebeginn bzw. nach Erhalt der Reiseunterlagen sofort fällig. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Eisenbahn-Exklusiv-Reisen verteuert hat.
Alle Zahlungen bitte unter Angabe der Reise und der Kundennummer, die in der Reisebestätigung enthalten ist, auf das Konto 100 509 485 bei der Sparda Bank Wuppertal BLZ 330 605 92 überweisen.
Gewährleistung und Haftung:
Gemäß § 651 BGB ist Eisenbahn-Exklusiv-Reisen (gelegentliche Reiseveranstaltungen) von der Aushändigung von Sicherungsscheinen befreit.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften (Programm) aufweist. Werden Reiseleistungen nicht Vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Reiseleiter zu melden.
Alle Ansprüche wegen nicht Vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber dem Veranstalter anzumelden.
Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende